Absatz eins,Die Grundstücke Nr. 312/106 in der KG Berg und Nr. 1534/8 in der KG Wolfsthal werden zum Sperrgebiet erklärt.
BGBl. II Nr. 78/2022
Sperrgebiet Königswarte
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über das Sperrgebiet Königswarte
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
- Absatz 2,Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 500 durch eine rote Linie gekennzeichnet.