BGBl. I Nr. 144/2023
Änderung des Forstgesetzes 1975
Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 118geändert
Aufgabe der Fachschule
§ 118.
Die Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, bei der Durchführung des forst- und jagdlichen Betriebsdienstes mitzuwirken sowie den Forstschutz- und forstlichen Beratungsdienst zu versehen. Im übrigen hat sie die im § 2 Abs. 1 des Land- und Forstwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, umschriebenen Aufgaben.
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