BGBl. I Nr. 163/2023
Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz sowie Änderung des Presseförderungsgesetzes 2004 und des KommAustria-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und das Presseförderungsgesetz 2004 sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22neu
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verweisungen
Paragraph 22,
Sofern in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze und nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.