Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union, Amtsblatt Nummer L 328 vom 22.12.2022 Seite 1, berichtigt in Amtsblatt , L 13 vom 16.1.2023 S. 9 (nachfolgend: „die Richtlinie“), in österreichisches Recht umgesetzt.
BGBl. I Nr. 187/2023
Mindestbesteuerungsreformgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
- Absatz 2,Die Erhebung der Mindeststeuer von in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemäß Paragraph 3, erfolgt im Wege der nationalen Ergänzungssteuer (NES) nach Maßgabe des Paragraph 6,, der Primär-Ergänzungssteuer (PES) nach Maßgabe der Paragraphen 7 bis 11 und der Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) nach Maßgabe der Paragraphen 12 und 13,