BGBl. II Nr. 124/2023
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat und zum Zentralbetriebsrat sowie die Bestellung und Tätigkeit von Wahlvorständen und Wahlzeugen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung – LF-BRWO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41neu
Aktives und passives Wahlrecht
Paragraph 41,
Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (Paragraph 46,) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte.