Es muss ein Abstand von 25 m von den äußeren Umrandungen des Lagercontainers bzw. -gebäudes zum nächsten bewohnten Gebäude oder zu betriebsfremden Aufenthaltsräumen, öffentlichen Straßen oder Verkaufsstätten, die nicht ausschließlich dem Verkauf pyrotechnischer Gegenstände und Sätze dienen, eingehalten werden.
BGBl. II Nr. 130/2023
Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023
Verordnung des Bundesministers Arbeit und Wirtschaft über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in gewerblichen Betriebsanlagen und bloß vorübergehenden gewerblichen Einrichtungen 2023 (Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 – Pyr-LV 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 bis 3.000 kg NEM
Paragraph 15,
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 dürfen abweichend von den Bestimmungen des 3. Abschnitts unter folgenden Bedingungen bis zu höchstens 3.000 kg NEM pro gewerblicher Betriebsanlage oder Einrichtung in Lagergebäuden oder -containern gelagert werden:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Der Abstand kann aufgrund geeigneter baulicher Maßnahmen oder aufgrund der konkreten Lage im Gelände nach Maßgabe der dadurch bewirkten Minderung allfälliger Außenwirkungen verringert werden.
- Ziffer 3Der Lagerbereich darf für betriebsfremde Personen nicht zugänglich sein.
- Ziffer 4Die Lagermenge darf höchstens 300 kg NEM pro Lagercontainer oder Brandabschnitt, die Lagerdichte höchstens 30 kg NEM pro Kubikmeter Lagervolumen betragen.
- Ziffer 5Zwischen Lagercontainern muss eine Brandschutzzone von mindestens 5 m eingehalten werden.
- Ziffer 6Die gemeinsame Lagerung mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen anderer Kategorien als F1 und F2 in der Lagerklasse 1.4S oder 1.4G unter den gleichen Bedingungen ist bis zur Höchstmenge erlaubt.
- Ziffer 7Zusätzlich ist die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen anderer Kategorien in der Lagerklasse 1.3G bis zu höchstens 20 kg NEM pro gewerblicher Betriebsanlage oder Einrichtung in einem eigenen Lagercontainer oder Brandabschnitt erlaubt.