Absatz eins,Die ressortspezifische theoretische Ausbildung erfolgt durch Selbststudium. Dem:Der Auszubildenden werden hierfür geeignete Studienunterlagen bzw. Informationen zur Verfügung gestellt.
BGBl. II Nr. 165/2023
Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs BMK
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs (GA VO-BMK 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Ressortspezifische theoretische Ausbildung
Paragraph 9,
- Absatz 2,Die Prüfung für diesen Ausbildungsabschnitt erfolgt mündlich vor einem:einer Einzelprüfer:in.
- Absatz 3,Der:die Auszubildende hat die Prüfungsbestätigung über die erfolgreiche Absolvierung dem Prüfungssenat im Wege des:der Ausbildungsleiter:in vorzulegen.