Absatz eins,Die allgemeine theoretische Ausbildung, die tunlichst an der Verwaltungsakademie des Bundes zu erfolgen hat, besteht aus
- Ziffer einsdem verpflichtenden Basislehrgang und
- Ziffer 2einer individuellen Schwerpunktausbildung, die sich aus arbeitsplatzspezifischen Wahlmodulen zusammensetzt.