Absatz eins,Zur Vermittlung der für den Dienst unmittelbar notwendigen Kenntnisse und zur raschen Integration der in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese vor der theoretischen Ausbildung zeitnah nach dem Dienstantritt eine Orientierungsphase zu absolvieren. Die Orientierungsphase umfasst insbesondere
- Ziffer einsdie Vermittlung eines Überblicks über die jeweilige Dienstbehörde oder Dienststelle (organisatorischer Aufbau, sicherheitsrelevante Aspekte, wie z. B. Ersthelferin oder Ersthelfer, Fluchtwege etc.),
- Ziffer 2die Einschulung auf dem Stammarbeitsplatz durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen und
- Ziffer 3die Einschulung in die arbeitsplatzspezifischen EDV-Anwendungen.