die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie
BGBl. II Nr. 171/2023
Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei
Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei
Änderungen durch diese Kundmachung
Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei
neu
§ 0↗RIS↗
§ 7neu
Theoretische Ausbildung
Paragraph 7,
Die theoretische Ausbildung umfasst
- Ziffer eins
- Ziffer 2die interne theoretische Ausbildung.