BGBl. II Nr. 17/2023
Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung sowie Änderung der Incoming-Plattformverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung erlassen und die FMA-Incoming-Plattformverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweck
Paragraph eins,
Diese Verordnung konkretisiert die an die FMA zu erstattenden Stammdatenmeldungen gemäß Paragraph 47, Absatz eins und 2 WPFG. Diese Verordnung dient der Festlegung der Meldestichtage, der Meldezeiträume, der Art der Übermittlung, der Gliederungen und der Inhalte der Meldungen über unternehmensbezogene Stammdaten.