3410 MHz – 3470 MHz;
BGBl. II Nr. 186/2023
Auswahl-V 2023
Verordnung der Telekom-Control-Kommission (TKK) zur Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde – Auswahl-V 2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde (Auswahl-V 2023)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Festlegung des Auswahlverfahrens
Paragraph 2,
Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:
- Ziffer eins
- Ziffer 225,5 GHz – 25,9 GHz;
- Ziffer 326,5 GHz – 27,5 GHz.