BGBl. II Nr. 188/2023
Truppenmunitionslagerungsverordnung 2023
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Munitionslagerung in militärischen Bereichen, die nicht militärische Munitionslager sind (Truppenmunitionslagerungsverordnung 2023 – TrMLV 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Brandschutz
Paragraph 5,
In der Nähe des Einganges zu Lagerobjekten und Lagerräumen nach den Paragraphen 2 und 3 sowie Objekten nach Paragraph 4,, die nach den Bestimmungen dieser Verordnung zur Lagerung oder Bereitstellung militärischer Munition benützt werden, sind an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle geeignete Mittel der ersten Löschhilfe bereitzustellen und deutlich zu kennzeichnen.