BGBl. II Nr. 198/2023
Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank zur Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 21neu
Effizienz und Effektivität
Paragraph 21,
Ein Zahlungssystem hat die Anforderungen seiner Teilnehmer und der Märkte, die es bedient, effizient und effektiv zu erfüllen.