BGBl. II Nr. 198/2023
Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank zur Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22neu
Kommunikationsverfahren und -standards
Paragraph 22,
Ein Zahlungssystem hat einschlägige international anerkannte Kommunikationsverfahren und -standards zu verwenden bzw. deren Verwendung zu ermöglichen, um die Effizienz der Zahlungen, des Clearings, der Abwicklung und der Aufzeichnung zu verbessern.