Absatz eins,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 9. Juli 2020, Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 315 aus 2020,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 234/2023
Grundausbildungsverordnung-BMF
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BMF)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
Abschnitt römisch fünf
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Paragraph 20,
- Absatz 2,Grundausbildungen des Bundesministeriums für Finanzen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgreich abgeschlossen wurden, gelten als Grundausbildungen im Sinne dieser Verordnung.
- Absatz 3,Grundausbildungen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden (Zuweisung), sind nach Inkrafttreten der Verordnung nach den Bestimmungen der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 315 aus 2020, abzuschließen, wenn deren Anwendung zur Erreichung des Ausbildungsziels von der Dienstbehörde bzw. Personalstelle für zweckmäßig erachtet wird.