der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 210 Euro;
BGBl. II Nr. 301/2023
SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Schienen-Control Kommission (SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 195 Euro;
- Ziffer 3einer nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
- Ziffer 4einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 105 Euro.
Das Sitzungsgeld gebührt für die erste Stunde und jede weitere vollendete Stunde. Für jede weitere angefangene halbe Stunde gebührt es jeweils im halben Ausmaß.