BGBl. II Nr. 327/2023
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
neu
§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Israelitische Religionsgesellschaft
Paragraph 3,
Der in Paragraph 14, Absatz eins, Litera a, des Gesetzes betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft, RGBl. Nr. 57 aus 1890,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 166 aus 2020,, genannte Betrag wird, beginnend mit dem 1. Oktober 2022, auf 443 520 Euro erhöht.