Absatz eins,Die zuständigen Behörden, welche für die Umsetzung dieses Übereinkommensverantwortlich sind, sind die Bundesministerin für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Verteidigungsministerium der Republik Serbien.
BGBl. III Nr. 102/2023
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Zuständige Behörden
- Absatz 2,Zum Zwecke der Durchführung dieses Übereinkommens können die zuständigen Behördenentsprechende Abkommen abschließen.