Verteidigungs- und Sicherheitspolitik;
BGBl. III Nr. 102/2023
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Bereiche der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Übereinkommens umfasst die Bereiche:
- Ziffer eins
- Ziffer 2militärisch-wirtschaftliche Zusammenarbeit;
- Ziffer 3militärisch-technische Zusammenarbeit;
- Ziffer 4militärische Schulung und Ausbildung;
- Ziffer 5Militärmedizin und -veterinärwissenschaft; sowie
- Ziffer 6andere Bereiche militärischer Zusammenarbeit, welche von den zuständigen Behördenvereinbart werden.