BGBl. III Nr. 149/2023
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kenia vertreten durch das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung über die finanzielle Kooperation
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kenia vertreten durch das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Streitbeilegungsmechanismus
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung des Abkommens ergeben, werden gütlich und durch gegenseitige Verhandlungen auf diplomatischem Wege beigelegt.