Absatz eins,Schäden im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Schäden im Vermögen Privater (Paragraph 3, Ziffer 3, Litera a, des Katastrophenfondsgesetzes 1996), die außerordentlich und in Folge der Hochwasserkatastrophe Mitte September 2024 durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurung eingetreten sind.
BGBl. I Nr. 158/2024
Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Schäden
Paragraph 3,
- Absatz 2,Als Basis für die Berechnung des Schadens sind die Wiederherstellungskosten heranzuziehen.