Absatz eins,Zur Sicherstellung der Zusammenarbeit von Unternehmern und Tierärzten im Sinne der Artikel 10 bis 12 AHL kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in sinngemäßer Anwendung von Paragraph 64, Absatz 2 bis 3 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2023,, bundesweit einheitliche Vorgaben festlegen, denen ein Tiergesundheitsdienst im Rahmen dieses Bundesgesetzes zu entsprechen hat, um vom Landeshauptmann bzw. von der Landeshauptfrau anerkannt zu werden.
BGBl. I Nr. 53/2024
Veterinärrechtsnovelle 2024
Bundesgesetz, mit dem ein Tiergesundheitsgesetz 2024 erlassen wird sowie das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Tierärztegesetz und das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz geändert wird (Veterinärrechtsnovelle 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
Förderung der betrieblichen Tiergesundheit
Paragraph 20,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Programmen der Tiergesundheitsdienste in den „Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten“ oder in sonst geeigneter Weise veröffentlichen.