Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.
BGBl. I Nr. 55/2024
IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
- Absatz 2,Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.