BGBl. I Nr. 7/2024
HBB-Gesetz
Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Abschluss des Verfahrens zur Einführung von Qualifikationen und Kundmachung
Paragraph 10,
Nach Abschluss der in den Paragraphen 3 bis 9 geregelten Verfahrensschritten, insbesondere Vorliegen der genannten Stellungnahmen oder Verstreichen der festgelegten Fristen, können Zustimmung und Kundmachung gemäß Paragraph 3, erfolgen.