BGBl. II Nr. 158/2024
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Gewährung von Investitionszuschüssen für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas (EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Förderwerber
Paragraph 6,
Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.