BGBl. II Nr. 337/2024
Vergütungsverordnung 2024
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung der Mitglieder der Übernahmekommission (Vergütungsverordnung 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Anrechnung von Fallpauschalen
Paragraph 5,
Die nach den Paragraphen 2 und 3 jeweils zu gewährende Vergütung ist auf eine Vergütung nach den Paragraphen eins und 2 anzurechnen, soweit das Tätigwerden des Senats denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat. Vergütungen nach Paragraph 3, für die Prüfung von Anträgen auf Verkürzung der Sperrfrist gemäß Paragraph 21, Absatz 4, ÜbG werden nicht auf eine allfällige Vergütung nach Paragraph eins, angerechnet.