Am Bundesamt für Wasserwirtschaft wird die „BAW Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am Bundesamt für Wasserwirtschaft“ als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
BGBl. II Nr. 359/2024
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Paragraph eins,
Folgende Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit werden im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß Paragraph 5 a, Bundesämtergesetz geschaffen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2An der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen wird die „BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.