Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 386/2024

kundgemacht 18.12.2024 RIS↗
Sicherheitserklärungs-V
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 386/2024× zu Sicherheitserklärungs-V×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sicherheitserklärungs-V neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 19.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 386/2024 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.