BGBl. II Nr. 420/2024
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Änderungen durch diese Kundmachung
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 12neu
Kontinuität, Periodizität, Referenzzeitraum, Stichtage
Paragraph 12,
Die Erhebungen über die Milch und Milcherzeugnisse sind in der Häufigkeit gemäß Anlage römisch drei Spalte D über den Referenzzeitraum gemäß Anlage römisch drei Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume, durchzuführen.