Absatz eins,Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage römisch sieben Spalte B angeführten Art zu erheben durch:
- Ziffer einsHeranziehen von Verwaltungsdaten aus den in Anlage römisch sieben Spalte C genannten Datenquellen,
- Ziffer 2Heranziehen von Statistikdaten,
- Ziffer 3eine Befragung bzw. Expertenschätzung geeigneter Institutionen und Personen oder
- Ziffer 4eine Befragung der statistischen Einheiten gemäß Paragraph 31,