Absatz eins,Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage römisch neun Spalte B angeführten Art zu erheben durch:
- Ziffer einsHeranziehen von Verwaltungsdaten aus den in Anlage römisch neun Spalte C genannten Datenquellen
- Ziffer 2Heranziehen von Statistikdaten oder
- Ziffer 3eine Befragung bzw. Expertenschätzung geeigneter Institutionen und Personen.