in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540 aus 2011, zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107 aus 2009, des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe, ABl. L Nr. 153 vom 11.6.2011, S. 1, aufgeführt sind, sowie
BGBl. II Nr. 420/2024
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Änderungen durch diese Kundmachung
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 43neu
5. Kapitel
Statistiken über Pflanzenschutzmittel
1. Abschnitt
Themenbereich In Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
Paragraph 43,
Statistische Einheiten sind in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, welche
- Ziffer eins
- Ziffer 2in Notfallsituationen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107 aus 2009, über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates, ABl. L Nr. 309 vom 24.11.2009, S. 1, in Pflanzenschutzmitteln in Verkehr gebracht und nicht unter Ziffer eins, genannt werden, und zwar unabhängig von ihrem Genehmigungsstatus.