BGBl. II Nr. 420/2024
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Änderungen durch diese Kundmachung
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 47neu
2. Abschnitt
Themenbereich Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
Paragraph 47,
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturpflanzen mit Pflanzenschutzmittel behandeln, welche Wirkstoffe gemäß Paragraph 43, enthalten.