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BGBl. II Nr. 72/2024

kundgemacht 06.03.2024 RIS↗
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Kundmachung BGBl. II Nr. 72/2024× zu Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 07.03.2024 · idF BGBl. II Nr. 72/2024 § 3↗RIS↗

Paragraph 3,

Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.