BGBl. I Nr. 46/2025
Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025
Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertÜberschrift (entfallen), Bezeichnung, Text (neu)
B. Eheverbote
Verwandtschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie.
Anmerkung