Absatz eins,Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) betraut.
BGBl. I Nr. 67/2025
Standortabsicherungsgesetz 2025
Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Abwicklungsstelle; Ansuchen und Fristen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Ansuchen auf Förderung des Ausgleichs der indirekten CO2-Kosten sind
- Ziffer einsfür das Kalenderjahr 2025 binnen sechs Monaten ab beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission (Paragraph 14,) und
- Ziffer 2für das Kalenderjahr 2026 zwischen 1. Jänner und 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres
bei der Abwicklungsstelle einzubringen.