§ 2.Paragraph 2,
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
21. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-21)
488 480 000,00 €
Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – IDA-MDRI)
12 650 000 SZR
13. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und 8. Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-14)
10 000 000,00 €