BGBl. II Nr. 258/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien
neu
§ 0↗RIS↗
§ 11neu
Geltungstermin
Paragraph 11,
Dieser Mindestlohntarif ändert den Mindestlohntarif vom 29. November 2024, M 3/2024/XXVI/99/3, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 348 aus 2024,, und tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.