BGBl. II Nr. 266/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Tirol
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Tirol festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Begünstigungsklausel
Paragraph 6,
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.