Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 275/2025

kundgemacht 04.12.2025 RIS↗
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kundmachung BGBl. II Nr. 275/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz neu § 0↗RIS↗
§ 13neu
in Kraft ab 05.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 275/2025 § 13↗RIS↗

Basisausbildung

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Basiseinführung ist der Frauenbeauftragten und/oder der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
  2. Absatz 2,Wird in einer Dienststelle keine Basiseinführung durchgeführt, hat die Vorstellung der oder des Frauenbeauftragten und der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten in anderer, geeigneter Form zu erfolgen.