Absatz eins,Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
BGBl. II Nr. 275/2025
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Änderungen durch diese Kundmachung
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
neu
§ 0↗RIS↗
§ 21neu
Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
Paragraph 21,
- Absatz 2,Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Wiedereinstiegsseminar – sofern angeboten – ermöglichen.
- Absatz 3,Wiedereinsteigerinnen sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.
- Absatz 4,Wiedereinsteigerinnen ist auch Coaching und Einzelsupervision anzubieten.