BGBl. III Nr. 114/2025
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Alle beteiligten Parteien verpflichten sich, die Entwicklung von Projekten im Rahmen dieses Abkommens zu fördern und eine angemessene sektorale Streuung (z. B. Maßnahmen zur Projektidentifikation, Studien) anzustreben.