Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 114/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2025,
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 114/2025
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 2. bzw. 10. Juli 2025 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 mit 1. August 2025 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 2. bzw. 10. Juli 2025 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, mit 1. August 2025 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium – im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet
– im Bewusstsein der engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen ihren beiden Staaten,
– in dem Wunsch, ihre bisher erfolgreiche finanzielle Kooperation weiter zu vertiefen und auszubauen,
– in der Erkenntnis, dass eine solche finanzielle Kooperation zukünftigen Entwicklungen in der Sozialistischen Republik Vietnam entsprechen und zur Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, klimaschutzbezogener, gesundheitlicher und entwicklungspolitischer Ziele sowie zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen kann,
sind wie folgt übereingekommen: