Absatz eins,Der elektronische Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten zwischen den Parteien erfolgt über sichere virtuelle private Netzwerke in verschlüsselter Form.
BGBl. III Nr. 150/2025
Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Kommunikationsnetzwerk
- Absatz 2,Die technischen Einzelheiten des Kommunikationsnetzwerks sowie die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der technischen Kontaktstellen werden in den Benutzerhandbüchern festgelegt.