Absatz eins,Die Parteien halten beim Austausch von DNA-Daten bestehende Standards ein, wie beispielsweise ESS (European Standard Set) oder ISSOL (Interpol Standard Set of Loci).
BGBl. III Nr. 150/2025
Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6
Grundsätze für den DNA-Datenaustausch
- Absatz 2,Das Übermittlungsverfahren bei der automatisierten Suche und dem automatisierten Abgleich von DNA-Profilen wird innerhalb einer dezentralen Struktur abgewickelt.
- Absatz 3,Es werden geeignete Vorkehrungen getroffen, um die Vertraulichkeit und Integrität der an andere Parteien übermittelten Daten zu gewährleisten. Dazu gehört auch ihre Verschlüsselung.
- Absatz 4,Die Parteien treffen geeignete Maßnahmen, um die Integrität der bereitgestellten oder zwecks Abgleichs an andere Parteien übermittelten DNA-Profile zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen internationalen Standards wie ISO 17025 entsprechen.
- Absatz 5,Als Bezeichnung für die Parteien werden Ländercodes gemäß der Norm ISO 3166-1 alpha-2 benutzt.