BGBl. III Nr. 68/2025
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung und/oder Auslegung dieses Abkommens ergeben, werden auf diplomatischem Wege und durch Konsultationen oder Verhandlungen beigelegt.