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Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)

Fassungen (Gesetz)
ab 05.05.2025 — BGBl. III Nr. 68/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute05.05.2025 BGBl. III Nr. 68/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2025,

Typ

Vertrag – Kuwait

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

05.05.2025

Unterzeichnungsdatum

26.09.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait

StF: BGBl. III Nr. 68/2025

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 5. Mai 2025 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Kuwait (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)

Sind im Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und von Inhabern von Diplomaten- oder Spezialpässen des Staates Kuwait zu erleichtern,

Wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

Diplomatenpass

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2025

Gesetzesnummer

20012897

Dokumentnummer

NOR40269574