Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 68/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
05.05.2025
Unterzeichnungsdatum
26.09.2024
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait
StF: BGBl. III Nr. 68/2025
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 5. Mai 2025 in Kraft getreten.Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 5. Mai 2025 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Kuwait (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
Sind im Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und von Inhabern von Diplomaten- oder Spezialpässen des Staates Kuwait zu erleichtern,
Wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
Diplomatenpass
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025
Dokumentnummer
NOR40269574