BGBl. I Nr. 101/2026
IFI-Beitragsgesetz 2026
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2026)
Das neue Gesetz legt fest, mit welchen Beträgen sich der Bund an neuen Mittelauffüllungen des Afrikanischen Entwicklungsfonds, an dessen Entschuldungsinitiative und an der Globalen Umweltfazilität beteiligt. Es richtet sich nur an den Bund und die Finanzministerin bzw. den Finanzminister; Pflichten für Unternehmen oder Bürger enthält es nicht.
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- Der Bund beteiligt sich mit 120 Millionen Euro am Afrikanischen Entwicklungsfonds, mit rund 6,3 Millionen Sonderziehungsrechten an dessen Entschuldungsinitiative und mit 45 Millionen Euro an der Globalen Umweltfazilität. Zur Mitte und am Ende der Umsetzungsperiode berichtet die Finanzministerin bzw. der Finanzminister dem Nationalrat über Tätigkeiten und Ergebnisse dieser Institutionen.
- In Kraft ab 30.10.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 623 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 636 BlgNR XXVIII. GP
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.