BGBl. I Nr. 24/2026
Änderung des IVS-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das IVS-Gesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22neu
Verweisungen
Paragraph 22,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.